AGB

der Erlebnismacher (Abenteuer-Zeitreisen TOPAZ GmbH, Berger Aktiv-Reisen GmbH, Event & Tourismus AG, Erlebnismacher AG, Herzroute AG), Stand 21. Dezember 2023

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Produkt oder eine Dienstleistung von einem Erlebnismacher interessieren. Mit dem gegenseitigen Einverständnis entsteht zwischen Ihnen und dem Erlebnismacher (Abenteuer-Zeitreisen TOPAZ GmbH, Berger Events GmbH, Event & Tourismus AG, Erlebnismacher AG, Herzroute AG als Veranstalter oder Vermittler – nachfolgend Anbieter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.

1. Vertrag

Verträge können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich mit dem Anbieter vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Anbieter. Der Anbieter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschliessen.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter verpflichtet sich, bei dem von Ihnen gewünschten Event die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in der Bestätigung anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Anbieter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihres schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Einverständnisses beim Anbieter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Anbieter wirksam.

4. Preise

Die Preise für den Event ersehen Sie aus dem vereinbarten Budget. Sie verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto. Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere bei Leistungen von Partnern und Drittanbietern.

5. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss erlauben wir uns eine Anzahlung von 40% in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung ist bis 10 Tage nach der Schlussabrechnung zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen von 5% und Mahnkosten zu berechnen. Bei kurzfristigen Verträgen von weniger als 10 Tagen vor Beginn der Aktivität, ist der Gesamtbetrag bei der Vertragsunterzeichnung zu entrichten. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die von Ihnen eine Woche vor dem Ausflug gemeldete Teilnehmerzahl. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Anbieter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 beim Kunden eingefordert.

6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss schriftlich unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets, schriftliche Bestätigungen, Detailprogramme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Anbieter wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt: bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn. 20% 29 – 20 Tage vor Aktivitätsbeginn 40% 19 – 10 Tage vor Aktivitätsbeginn 50% 9 – 1 Tage vor Aktivitätsbeginn 75% Am Tag des Aktivitätsbeginns 100% Wenn der Anlass nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht erscheint, bezahlt er 100% des vereinbarten Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Beginnt der Anlass später oder endet er früher, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Vertragsänderungen durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von maximal Fr. 300.— erhoben. Erfolgt die Änderung später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.

7. Annullation oder Auftragsänderung durch den Anbieter vor Anlassbeginn

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der offerierte Mindestpreis anwendbar. Ansonsten kann der Anbieter den Anlass kurzfristig annullieren. In diesem Falle werden dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Anbieter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Anbieter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

8. Programmänderung oder Abbruch des Anlasses nach Vertragsabschluss

Der Anbieter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Preisanpassungen aufgrund von Programmänderungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, müssen wir uns vorbehalten. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Absage wird der bezahlte Preis abzüglich der vom Anbieter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

9. Abbruch des Anlasses durch den Kunden

Bricht ein Kunde den Anlass vorzeitig ab oder verlässt er ihn verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

10. Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anbieter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einem Anlass unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nur auf eigenes Risiko erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Anbieters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Anbieter vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen. Durch die Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Fotos vom Anbieter der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zu Marketingzwecken verwendet, jedoch nicht verkauft werden dürfen.

11. Werbung

Sobald eine Geschäftsbeziehung besteht (ab Versand erste Rechnung an Kunden), werden die E-Mail-Adressen (Firma, Kontaktpersonen) zu Marketingzwecken (u.a Newsletter Versand) für gleiche oder ähnliche Produkte verwendet. Der Empfänger kann sich jederzeit von der Empfängerliste abmelden.

12. Versicherung

Der Teilnehmer ist durch den Anbieter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Beanstandungen

Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Anbieters Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Anbieter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche Ansprüche.

14. Haftung

Der Anbieter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung des Anlasses, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Anbieter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Anbieters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. Der Anbieter haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Preises und nur für den unmittelbaren Schaden. Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Anbieters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. Der Anbieter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Anbieters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Anbieter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Der Anbieter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter.
Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen oder Versäumnisse Ihrerseits vor oder während des Ausflugs. Überträgt der Anbieter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Anbieter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Anbieters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Anbieters. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden durch den Anbieter ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz erhoben, verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

16. Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Anbieter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung. Es gilt immer die neuste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17. Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Anbieter ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Teufen AR für Abenteuer-Zeitreisen TOPAZ GmbH und Erlebnismacher AG bzw. Burgdorf BE für Berger Aktiv-Reisen GmbH, Event & Tourismus AG und Herzroute AG.

Freigabe durch QB / Datum: 21.12.23 Version 7.1 / Eigner: GLT